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Definition: Zentralheizung oder dergleichen
Kategorie: EU-SILC
Eine Wohneinheit gilt als zentral beheizt, wenn die Heizwärme entweder von einem kommunalen Heizwerk (Fernwärme) oder einer zu Heizzwecken in dem Gebäude oder der Wohneinheit eingebauten Anlage geliefert wird, ungeachtet der Energiequelle. Fest installierte elektrische Heizkörper, fest installierte Gasheizgeräte und dergleichen sind eingeschlossen. Die Heizung muss in den meisten Räumen vorhanden sein.
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 315/2006 der Kommission vom 22. Februar 2006 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) im Hinblick auf das Verzeichnis der sekundären Zielvariablen für Wohnbedingungen
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 315/2006 der Kommission vom 22. Februar 2006 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) im Hinblick auf das Verzeichnis der sekundären Zielvariablen für Wohnbedingungen
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