Definition: Klimaanlage

Kategorie: EU-SILC

Vorrichtungen zur Regelung, insbesondere zur Senkung von Temperatur und Feuchtigkeit in einem geschlossenen Raum; Vorrichtung, die die Raumluft kühl und trocken hält. Einfache Ventilatoren gelten nicht als Klimaanlage.
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 315/2006 der Kommission vom 22. Februar 2006 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) im Hinblick auf das Verzeichnis der sekundären Zielvariablen für Wohnbedingungen
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