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Definition: Brutanlagen und Aufzuchtanlagen
Kategorie: Fischerei
"Brutanlagen und Aufzuchtanlagen" sind Anlagen für die künstliche Fortpflanzung, das Schlüpfen und die Aufzucht während der ersten Lebensstadien von Wassertieren. Für statistische Zwecke beschränken sich Brutanlagen auf die Erzeugung von befruchteten Eiern. Die ersten Entwicklungsstadien von Wassertieren gelten als Erzeugung in Aufzuchtanlagen.
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 762/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorlage von Aquakulturstatistiken durch die Mitgliedstaaten und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 788/96 des Rates
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 762/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorlage von Aquakulturstatistiken durch die Mitgliedstaaten und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 788/96 des Rates
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