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Definition: Braunkohle
Kategorie: Energie
Nicht backende Kohle mit einem oberen Heizwert von unter 17 435 kJ/kg (4 165 kcal/kg) und einem Gehalt von über 31 % an flüchtigen Bestandteilen auf trockener, mineralstofffreier Basis. In dieser Kategorie ist auch die Produktion an direkt verbranntem Ölschiefer und direkt verbranntem bituminösem Sand zu erfassen. Als Input für sonstige Umwandlungsprozesse eingesetzter Ölschiefer oder bituminöser Sand sollten ebenfalls hier erfasst werden. Hierzu zählt auch der Anteil an Ölschiefer und bituminösem Sand, der während der Umwandlung verbraucht wird.
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 1099/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 über die Energiestatistik
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 1099/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 über die Energiestatistik
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