Definition: Doppelbuchung

Kategorie: SNA 1993

Bezogen auf einzelne Einheiten oder Sektoren basieren die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen ebenso wie die Unternehmensbuchführung auf dem Prinzip der doppelten Buchführung, d. h. jede Transaktion ist zweimal zu buchen, einmal auf der Aufkommensseite (oder auf der Seite "Veränderung der Passiva") und einmal auf der Verwendungsseite (oder auf der Seite "Veränderung der Aktiva").
Quelle:
Vereinte Nationen, "System of National Accounts (SNA) 1993", Vereinte Nationen, New York, 1993, § 2.57
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