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Definition: Due-for-Payment Recording (Verbuchung zum Fälligke...
Kategorie: SNA 1993
Bei der Verbuchung nach dem Due-for-Payment-Prinzip werden Ströme, die Barzahlungen nach sich ziehen, zu dem spätesten Zeitpunkt verbucht, zu dem die Zahlungen erfolgen können, ohne dass zusätzliche Gebühren zu leisten sind, und die tatsächlichen Barzahlungen zu dem Zeitpunkt, zu dem sie stattfinden. Entspricht der Fälligkeitszeitpunkt einer Zahlung nicht dem tatsächlichen Zahlungszeitpunkt, so wird eine Forderung bzw. eine Verbindlichkeit im Finanzierungskonto ausgewiesen (siehe auch "Accrual Accounting").
Quelle:
Vereinte Nationen, "System of National Accounts (SNA) 1993", § 3.93, Vereinte Nationen, New York, 1993
Vereinte Nationen, "System of National Accounts (SNA) 1993", § 3.93, Vereinte Nationen, New York, 1993
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