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Zolltarifnummer Kapitel 23 - Suchergebnisse (80)
pflanzliche futtermittel, pellets, abfälle
Eicheln, Rosskastanien, Trester und andere pflanzliche Stoffe, pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und pflanzliche Nebenerzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, auch in Form von Pellets, a.n.g.
Traubentrester der zur Fütterung verwendeten Art, auch in Form von Pellets, mit einem Gesamtalkoholgehalt von <= 4,3% mas und einem Trockenmassegehalt von >= 40 GHT
Traubentrester der zur Fütterung verwendeten Art, auch in Form von Pellets (ausg. mit einem Gesamtalkoholgehalt von <= 4,3% mas und einem Trockenmassegehalt von >= 40 GHT)
Eicheln und Rosskastanien sowie Trester der zur Fütterung verwendeten Art, auch in Form von Pellets (ausg. Traubentrester)
Maisstängel, Maisblätter, Obstschalen und andere pflanzliche Stoffe, pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und pflanzliche Nebenerzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, auch in Form von Pellets, a.n.g. (ausg. Eicheln, Rosskastanien und Trester)
zubereitungen zur fütterung
Hundefutter und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup, jedoch keine Stärke enthaltend oder mit einem Gehalt an Stärke von <= 10 GHT und mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von >= 50, jedoch < 75 GHT
Hundefutter und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup, jedoch keine Stärke enthaltend oder mit einem Gehalt an Stärke von <= 10 GHT und mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von >= 75 GHT
Hundefutter und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von > 10 bis 30 GHT, keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von < 10 GHT
Hundefutter und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von > 10 bis 30 GHT und einem Gehalt an Milcherzeugnissen von >= 10, jedoch < 50 GHT
Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art
Hundefutter und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von > 10 bis 30 GHT und einem Gehalt an Milcherzeugnissen von >= 50 GHT
Hundefutter und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von > 30 GHT, keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von < 10 GHT
Hundefutter und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von > 30 GHT und einem Gehalt an Milcherzeugnissen von >= 10, jedoch < 50 GHT
Hundefutter und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von > 30 GHT und einem Gehalt an Milcherzeugnissen von >= 50 GHT
Hundefutter und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, weder Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin noch Maltodextrinsirup, jedoch Milcherzeugnisse enthaltend
Hundefutter und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, weder Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin, Maltodextrinsirup noch Milcherzeugnisse enthaltend
Hundefutter und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf
Hundefutter und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup, jedoch keine Stärke und keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Stärke von <= 10 GHT und mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von < 10 GHT
Hundefutter und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup, jedoch keine Stärke enthaltend oder mit einem Gehalt an Stärke von <= 10 GHT und mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von >= 10, jedoch < 50 GHT
Rückstände aus der Maisstärkegewinnung gemäß der Zusätzlichen Anmerkung 5 zu Kapitel 23, von der zur Fütterung verwendeten Art (ausg. Hunde- und Katzenfutter in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Zubereitungen, einschl. Vormischungen, von der zur Fütterung verwendeten Art, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup, jedoch keine Stärke enthaltend oder mit einem Gehalt an Stärke von <= 10 GHT, keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von < 10 GHT (ausg. Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Zubereitungen, einschl. Vormischungen, von der zur Fütterung verwendeten Art, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup, jedoch keine Stärke enthaltend oder mit einem Gehalt an Stärke von <= 10 GHT und mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von >= 10, jedoch < 50 GHT (ausg. Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Zubereitungen, einschl. Vormischungen, von der zur Fütterung verwendeten Art, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup, jedoch keine Stärke enthaltend oder mit einem Gehalt an Stärke von <= 10 GHT und mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von >= 50, jedoch < 75 GHT (ausg. Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Zubereitungen, einschl. Vormischungen, von der zur Fütterung verwendeten Art, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von > 10 bis 30 GHT und mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von >= 50 GHT (ausg. Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Zubereitungen, einschl. Vormischungen, von der zur Fütterung verwendeten Art, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von > 30 GHT, keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von < 10 GHT (ausg. Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Zubereitungen, einschl. Vormischungen, von der zur Fütterung verwendeten Art, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von > 30 GHT und mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von >= 10, jedoch < 50 GHT (ausg. Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Zubereitungen, einschl. Vormischungen, von der zur Fütterung verwendeten Art, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von > 30 GHT und mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von >= 50 GHT (ausg. Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Zubereitungen, einschl. Vormischungen, von der zur Fütterung verwendeten Art, weder Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin noch Maltodextrinsirup, jedoch Milcherzeugnisse enthaltend (ausg. Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Rübenschnitzel, ausgelaugte, melassiert, von der zur Fütterung verwendeten Art
Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art, weder Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin, Maltodextrinsirup noch Milcherzeugnisse enthaltend (ausg. Hunde- und Katzenfutter in Aufmachungen für den Einzelverkauf, Solubles von Fischen oder Meeressäugetieren, Rückstände aus der Maisstärkegewinnung gemäß der Zusätzlichen Anmerkung 5 zu Kapitel 23, ausgelaugte, melassierte Rübenschnitzel sowie Vormischungen)
Zubereitungen, einschl. Vormischungen, von der zur Fütterung verwendeten Art, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup, jedoch keine Stärke enthaltend oder mit einem Gehalt an Stärke von <= 10 GHT und mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von >= 75 GHT (ausg. Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Zubereitungen, einschl. Vormischungen, von der zur Fütterung verwendeten Art, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von > 10 bis 30 GHT, keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von < 10 GHT (ausg. Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Zubereitungen, einschl. Vormischungen, von der zur Fütterung verwendeten Art, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von > 10 bis 30 GHT und mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von >= 10, jedoch < 50 GHT (ausg. Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art (ausg. Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Solubles von Fischen oder Meeressäugetieren zur Ergänzung der im landwirtschaftlichen Betrieb erzeugten Futterstoffe
kleie und rückstände, pellets
Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Getreide (ausg. von Mais, Reis oder Weizen sowie mit einem Gehalt an Stärke von <= 28 GHT, vorausgesetzt, dass entweder <= 10 GHT der Ware durch ein Sieb mit einer Maschenweite von 0,2 mm hindurchgehen oder bei einem Siebdurchgang von > 10 GHT der auf die Trockenmasse bezogene Aschegehalt des Siebdurchgangs >= 1,5 GHT beträgt)
Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Hülsenfrüchten
Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Mais, mit einem Gehalt an Stärke von > 35 GHT
Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Weizen
Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Weizen, mit einem Gehalt an Stärke von <= 28 GHT, vorausgesetzt, dass entweder <= 10 GHT der Ware durch ein Sieb mit einer Maschenweite von 0,2 mm hindurchgehen oder bei einem Siebdurchgang von > 10 GHT der auf die Trockenmasse bezogene Aschegehalt des Siebdurchgangs >= 1,5 GHT beträgt
Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Weizen (ausg. mit einem Gehalt an Stärke von <= 28 GHT, vorausgesetzt, dass entweder <= 10 GHT der Ware durch ein Sieb mit einer Maschenweite von 0,2 mm hindurchgehen oder bei einem Siebdurchgang von > 10 GHT der auf die Trockenmasse bezogene Aschegehalt des Siebdurchgangs >= 1,5 GHT beträgt)
Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Getreide (ausg. von Mais oder Weizen)
Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Reis, mit einem Gehalt an Stärke von <= 35 GHT
Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Reis, mit einem Gehalt an Stärke von > 35 GHT
Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Getreide, mit einem Gehalt an Stärke von <= 28 GHT, vorausgesetzt, dass entweder <= 10 GHT der Ware durch ein Sieb mit einer Maschenweite von 0,2 mm hindurchgehen oder bei einem Siebdurchgang von > 10 GHT der auf die Trockenmasse bezogene Aschegehalt des Siebdurchgangs >= 1,5 GHT beträgt (ausg. von Mais, Reis oder Weizen)
Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Getreide oder Hülsenfrüchten
Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Mais
Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Mais, mit einem Gehalt an Stärke von <= 35 GHT
rückstände, abfälle lebensmittelindustrie, pellets
Rückstände aus der Stärkegewinnung und ähnl. Rückstände, ausgelaugte Rübenschnitzel, Bagasse und andere Abfälle aus der Zuckergewinnung, Treber, Schlempen und Abfälle aus Brauereien oder Brennereien, auch in Form von Pellets
Rückstände aus der Stärkegewinnung und ähnl. Rückstände
Rückstände aus der Maisstärkegewinnung, mit einem auf die Trockenmasse bezogenen Proteingehalt von > 40 GHT (ausg. eingedicktes Maisquellwasser)
Rückstände aus der Maisstärkegewinnung, mit einem auf die Trockenmasse bezogenen Proteingehalt von <= 40 GHT (ausg. eingedicktes Maisquellwasser)
Rückstände aus der Stärkegewinnung und ähnl. Rückstände, einschl. eingedicktes Maisquellwasser (ausg. aus der Maisstärkegewinnung)
Bagasse, ausgelaugte Rübenschnitzel und andere Abfälle aus der Zuckergewinnung
Rübenschnitzel, ausgelaugt
Bagasse und andere Abfälle aus der Zuckergewinnung (ausg. ausgelaugte Rübenschnitzel)
Treber, Schlempen und Abfälle aus Brauereien oder Brennereien
mehl, pellets ungenießbarer tiernebenprodukte
Mehl und Pellets von Fischen oder von Krebstieren, von Weichtieren oder von anderen wirbellosen Wassertieren, ungenießbar
Mehl und Pellets von Fleisch, von Schlachtnebenerzeugnissen, von Fischen oder von Krebstieren, von Weichtieren oder von anderen wirbellosen Wassertieren, ungenießbar; Grieben [Grammeln]
Mehl und Pellets von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen, ungenießbar; Grieben [Grammeln]
rückstände, abfälle, lebensmittelindustrie, futter
RÜCKSTÄNDE UND ABFÄLLE DER LEBENSMITTELINDUSTRIE; ZUBEREITETES FUTTER
ölkuchen und sojaölrückstände
Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Sojaöl, auch gemahlen oder in Form von Pellets
ölkuchen und erdnussölrückstände
Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Erdnussöl, auch gemahlen oder in Form von Pellets
ölkuchen und feste rückstände
Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher oder mikrobieller Fette oder Öle, auch gemahlen oder in Form von Pellets (ausg. von Sojaöl und Erdnussöl)
Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher Fette oder Öle aus Baumwollsamen, auch gemahlen oder in Form von Pellets
Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher Fette oder Öle aus Leinsamen, auch gemahlen oder in Form von Pellets
Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher Fette oder Öle aus Sonnenblumenkernen, auch gemahlen oder in Form von Pellets
Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher Fette oder Öle aus erucasäurearmen Raps- oder Rübsensamen "deren fettes Öl einen Erucasäuregehalt von < 2 GHT aufweist und deren feste Bestandteile einen Gehalt an Glucosinolaten von < 30 Micromol/g aufweisen", auch gemahlen oder in Form von Pellets
Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher Fette oder Öle aus Raps- oder Rübsensamen mit hohem Gehalt an Erucasäure "deren fettes Öl einen Erucasäuregehalt von >= 2 GHT aufweist und deren feste Bestandteile einen Gehalt an Glucosinolaten von >= 30 Micromol/g aufweisen", auch gemahlen oder in Form von Pellets
Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher Fette oder Öle aus Kokosnüssen "Kopra", auch gemahlen oder in Form von Pellets
Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher Fette oder Öle aus Palmnüssen oder Palmkernen, auch gemahlen oder in Form von Pellets
Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher oder mikrobieller Fette oder Öle, auch gemahlen oder in Form von Pellets (ausg. aus Baumwollsamen, Leinsamen, Sonnenblumenkernen, Raps- oder Rübsensamen, Kokosnüssen [Kopra], Palmnüssen oder Palmkernen sowie aus der Gewinnung von Sojaöl und Erdnussöl)
Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher Fette oder Öle aus Maiskeimen, auch gemahlen oder in Form von Pellets
Olivenölkuchen und andere Rückstände aus der Gewinnung von Olivenöl, auch gemahlen oder in Form von Pellets, mit einem Gehalt an Olivenöl von <= 3 GHT
Olivenölkuchen und andere Rückstände aus der Gewinnung von Olivenöl, auch gemahlen oder in Form von Pellets, mit einem Gehalt an Olivenöl von > 3 GHT
Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher Fette oder Öle, auch gemahlen oder in Form von Pellets (ausg. aus Baumwollsamen, Leinsamen, Sonnenblumenkernen, Raps- oder Rübsensamen, Kokosnüssen [Kopra], Palmnüssen oder Palmkernen und Maiskeimen sowie aus der Gewinnung von Olivenöl, Sojaöl und Erdnussöl)
weintrub; weinstein, roh
Weintrub [Weingeläger]; Weinstein, roh
Weintrub [Weingeläger], mit einem Gesamtalkoholgehalt von <= 7,9% mas und einem Trockenmassegehalt von >= 25 GHT
Weintrub [Weingeläger] (ausg. mit einem Gesamtalkoholgehalt von <= 7,9% mas und einem Trockenmassegehalt von >= 25 GHT)
Weinstein, roh