Zolltarifnummer 840820 - Suchergebnisse (9)

Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art, mit einer Leistung von > 200 kW (ausg. Motoren der Unterpos. 84082010 sowie Motoren für den Antrieb von Ackerschleppern und Forstschleppern auf Rädern)
840820
Unterposition
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", für die industrielle Montage von: Einachsschleppern der Unterpos. 870110, von Kraftfahrzeugen der Pos. 8703, von Kraftfahrzeugen der Pos. 8704, mit Motor mit einem Hubraum von < 2.500 cm³, und von Kraftfahrzeugen der Pos. 8705
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", für den Antrieb von Ackerschleppern und Forstschleppern auf Rädern, mit einer Leistung von <= 50 kW
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", für den Antrieb von Ackerschleppern und Forstschleppern auf Rädern, mit einer Leistung von > 50 kW bis 100 kW
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", für den Antrieb von Ackerschleppern und Forstschleppern auf Rädern, mit einer Leistung von > 100 kW
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art, mit einer Leistung von <= 50 kW (ausg. Motoren der Unterpos. 84082010 sowie Motoren für den Antrieb von Ackerschleppern und Forstschleppern auf Rädern)
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art, mit einer Leistung von > 50 kW bis 100 kW (ausg. Motoren der Unterpos. 84082010 sowie Motoren für den Antrieb von Ackerschleppern und Forstschleppern auf Rädern)
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art, mit einer Leistung von > 100 kW bis 200 kW (ausg. Motoren der Unterpos. 84082010 sowie Motoren für den Antrieb von Ackerschleppern und Forstschleppern auf Rädern)